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VERTRAGSBEDINGUNGEN | ASP Softwarelizenz zLiga

Der Lizenzgeber ist Inhaber von Nutzungs- und Verwertungsrechten an der in diesem Vertrag weiter im Einzelnen bezeichneten Software. Der Lizenznehmer möchte die Software nutzen. Die Nutzung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

§1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die bereitgestellte Software zLiga über das Internet (web-basierend) bzw. die diesbezüglichen Nutzungs- und Verwertungsrechte.Bezeichnung: zLiga Softwareprodukte mit ASP Software-Lizenzpaketen - Programm zur direkten Bearbeitung, Verwaltung und Erstellung von Webseiten, Nutzung eines Redaktionssystems (CMS), Ligaverwaltung von Sportligen, Fanartikel-Onlineshop innerhalb der Bildschirmdarstellung einer Webseite (web-basiered). Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software zLiga insgesamt, sowie die Nutzung von einzelnen Komponenten und Ressourcen der Software zLiga.
(2) Der Vertragsgegenstand kann durch den Lizenznehmer in eine bestehende Website integriert (Integration von Modulen) oder auf einer neuen Website (Internetpräsenz) genutzt werden.
(3) Der Lizenzgeber stellt die Software dem Lizenznehmer bereit. Eine erfolgreiche Anwendung, obliegt dem Lizenznehmer.
(4) Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, die zLiga-ASP-Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.
(5) Die Parteien wissen, dass es keinerlei fehlerfreie Software gibt. Vertragsgegenstand ist daher eine Software, die dem Stand der Programmiertechnik entspricht, ohne dass die diesbezügliche absolute Fehlerfreiheit geschuldet ist. Geschuldet ist eine Software, die mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Programmierers erstellt ist. Kompatibilität mit anderer Software ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwa anderes vereinbart ist.

§2 Software-Lizenz
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht zur nicht ausschließlichen Nutzung der unter §1 genannten Software ein. Dieses Recht berechtigt dazu, die Software in bereitgestelltem Umfang für eine Web-Adresse (URL) zu nutzen. Die Nutzung ist weiter für andere Web-Adressen des Lizenznehmers erlaubt, sofern diese Web-Adressen (URL) einen identischen Inhalt haben wie die im vorstehenden Satz 1 genannte Web-Adresse.

(2) Das Recht zur Nutzung ist auf den Lizenznehmer selbst beschränkt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Ausübung des Rechts ausschließlich eigenen Mitgliedern im Verein des Lizenznehmers zu gestatten. Eine weitergehende Gestattung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers ebenso wenig erlaubt, wie die Übertragung des Lizenzrechts selbst oder Teilen des Lizenzrechts auf Dritte.

(3) Zu einer Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Lizenznehmer der schriftlichen Einwilligung des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber ist zu einer solchen Einwilligung nicht verpflichtet.

(4) Die Softwarelizenz von zLiga wird in den Versionen (Software-Lizenzpaketen) BASIC, PLUS, PREMIUM, PROFFESIONAL bereitgestellt. Ein Upgrade in ein höheres Lizenzpaket von zLiga ist während der Laufzeit jederzeit möglich.

(5) Eine Ressourcenerweiterung (Webseiten, Redakteure, Speicherplatz, Anzahl von Modulen etc.) im Lizenzpaket PLUS, PREMIUM, PROFESSIONAL sind jederzeit möglich. Den Verkaufspreis regelt die jeweils aktuell gültige Verkaufspreisliste für Zusatzleistungen zLiga.

(6) Im sichtbaren Bereich der Startseite und im Impressum der Website, wenn nicht anders vereinbart, wird der Schriftzug "powered by zLiga" und mit Verlinkung auf die Produktseite von www.zLiga.de platziert.

§3 Einrichtungs- und Lizenzgebühr
(1) Mit der Bereitstellung des Vertragsgegenstandes erhält der Lizenznehmer eine Standard-Homepage (Standard-Template). Auf der bereitgestellten Standard-Homepage erhält der Lizenznehmer die Möglichkeit mit dem Zugriff auf die Systemdateien (Design ,Layout, Navigation etc.) seine Standard-Homepage anzupassen bzw. im Rahmen der Ressourcenbereitstellung aus seinem Software ASP-Lizenzpaket (Anzahl der Webseiten, Speicherplatz in der Mediendatenbank etc.) auszubauen. Anforderungen/Leistungen die über die Bereitstellung der Standard-Homepage hinausgehen müssen gesondert beauftragt (Zusatzleistungen) werden.
(2) Für die Nutzung der zLiga Software-Lizenz (Mietsoftware) werden monatliche ASP Software-Lizenzgebühren erhoben.
(3) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Konditionen für die Produkte und Software-ASP-Lizenzpakete des Vertragsgegenstandes.

§4 Vertragslaufzeiten
(1) Die Mindestvertragslaufzeit einer BASIC- ,PLUS-, PREMIUM-, PROFESSIONAL Liga ASP-Softwarelizenz beträgt 12 Monate. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit durch den Lizenznehmer gekündigt wird.
(2) Die Kündigung muss durch den Lizenznehmer in schriftlicher Form (E-Mail/Fax/Postweg) erfolgen.

§5 Zahlungsbedingungen
(1) Die in Rechnung gestellten Leistungen sind durch den Lizenznehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung auf das Konto

[id-zemke.de] Web und Softwareentwicklung
Bankverbindung: Commerzbank Gera
IBAN: DE45 8308 0000 0581191011
vollständig zu entrichten.

(2) Die laufenden Kosten für die Nutzung und Bereitstellung der ASP Liga-Softwarelizenz werden in einer gesonderten Rechnung erstellt. Die monatlichen Kosten werden ab dem Monats des Realisierungsbeginns bis zum jeweils 31.12. des Jahres anteilsmäßig fällig.
Für die Berechnung im zweiten Vertragsjahr wird jeweils zum 1.01. eine Jahresrechnung (12 Monate) erstellt. Ab dem zweiten Vertragsjahr ist ein Lastschrifteinzug zum jeweils 1. Kalendertages (monatlich) möglich. Ein entsprechendes Einzugsmandat des Auftraggebers muss vorliegen.

(3) Im Verzugsfall nicht ausgeglichener Rechnungen berechnet der Lizenzgeber Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Nutzung des Vertragsgegenstandes sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Ist der Lizenznehmer mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet der Lizenzgeber für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Lizenzgeber vorbehalten.

§6 Zusatzbedingungen zLiga BASIC-Version
Für die zLiga ASP Software-Lizenz "BASIC" des Vertragsgegenstandes gelten zusätzliche Vertragsregelungen:

(1) Die BASIC- ASP Softwarelizenz wird ohne eine monatliche Software-ASP-Lizenzgebühr bereitgestellt.
(2) Der Lizenzgeber erhält durch den Lizenznehmer das Recht eingeräumt, einen Werbebanner (Display-Werbung) wahlweise in den Formaten 160 x 600px Skybanner oder 300 x 200px Rectangle Banner auf der Website des Lizenzgebers im sichtbaren Bereich zu platzieren.
(3) Zusatzleistungen die über der Bereitstellung des BASIC-Lizenzpaketes hinausgehen werden wie im §8 aufgeführt dem Lizenznehmer gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.
(4) Ein Wechsel (Upgrade) in eine kostenpflichtige zliga ASP-Softwarelizenz (PLUS, PREMIUM, PROFESSIONAL) ist während der Vertragslaufzei jederzeit möglich. Die bestehenden Inhalte (Content) werden kostenfrei in das neue Lizenzpaket übertragen.
(5) Eine außerordentliche Kündigung des Lizenzgebers kann erfolgen, wenn der Lizenznehmer im Zeitraum von mehr als 12 Monaten seinen Zugang nicht nutzt (Aktualisierungen). Nach der Kündigung werden alle Daten in der Datenbank und auf der Website entfernt und der Lizenzvertrag deaktiviert.

§7 Urheberrecht
(1) Alle Materialien (Vereinslogos, Illustrationen, Vorlagen, Webdesign) verbleiben nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beim Verein (Lizenznehmer).

(2) Die Dokumentation und die Informationen zum Vertragsgegenstand, sind sowohl durch Urheberrechtsgesetze als auch internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Der Nutzer wird diese Rechte beachten, insbesondere Marken und Urheberrechtsvermerke weder von der Software noch von der Dokumentation oder von den Informationen entfernen.

(3) Weder der Vertragsgegenstand inklusive Dokumentation oder Informationen dürfen vom Nutzer zu irgendeiner Zeit an Dritte vertrieben, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen werden. Der Nutzer darf weder die Software noch deren Dokumentation ändern, zurückentwickeln oder -übersetzen und er darf keine Teile herauslösen, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes erlaubt.

§8 Beauftragung zusätzlicher Leistungen
(1) Zusätzlicher Leistungen die nicht ausdrücklich genannt werden, sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden durch den Lizenzgeber gesondert angeboten und berechnet. Die Zusatzleistungen beziehen sich ausschließlich auf die Standard Software des Vertragsgegenstandes und der zliga ASP-Software-Lizenzpakete. Zusätzliche Anpassungen können nach dem Zeitpunkt der Übergabe, jederzeit beauftragt werden.
(2) Eine Erweiterungen der Systemressourcen des Vertragsgegenstandes (Webseiten / Speicherplatz Mediendatenbank) ist zu jeder Zeit möglich. Die Erweiterung wird in Zusatzmodulen und Zusatzleistungen (einmalige Vergütungen) angeboten.
(3) Einmalige Leistungen die über die Leistungen in diesem Vertrag hinausgehen, übernehmen wir auf Stundenbasis. Nach Anforderung von Leistungen durch den Auftraggeber, wird durch die Firma [id-zemke.de] ein Kostenvoranschlag (Aufwandsschätzung/Realisierungszeitraum) erstellt. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten 0,25/h. Die Grundlage der Berechnung von Zusatzleistungen bildet ein Grundbetrag von 68,00 EURO zzgl. MwSt./Stunde. Die Anpassungen erfolgen innerhalb 2 Werktagen ab schriftlicher Auftragserteilung und Vorliegen aller benötigten Zugangsdaten und für die Bearbeitung notwendiger Informationen.

§9 Realisierungszeitraum
(1) Nach Eingang des Auftrages in schriftlicher Form aktiviert der Lizenzgeber innerhalb von 20 Werktagen die Software-Lizenz des Vertragsgegenstandes und übermittelt die notwendigen Informationen (Zugangsdaten) an den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer erhält per E-Mail seine zLiga-ASP-Softwarelizenz und seine Zugangsdaten.
(2) Die Bereitstellung der einer beauftragten Homepage erfolgt innerhalb von 20 Werktagen (Realisierungszeitraum).
(3) Beauftragte Zusatzleistungen werden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung realisiert.

§10 Datenschutz
(1) Daten, die der Lizenznehmer uns im Rahmen des Vertragsgegenstandes übermitteln, werden nur für Zwecke der Vertrags-/Bestellabwicklung und der Bearbeitung Ihrer Anfragen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Betreuung, der Zusendung von Produktinformationen sowie für Markt- und Meinungsforschungszwecke. Weitere Informationen zum Datenschutz: Datenschutzerklärung ».

§ 11 Updates
(1)Der Lizenzgeber wird nach eigener Einschätzung der Notwendigkeit diesbezüglich im Rahmen der Produktpflege dieses Vertragsgegenstandes in der vorliegenden Version Updates entwickeln. Eine Verpflichtung Updates zu entwickeln und anzubieten besteht für den Lizenzgeber nicht. Es handelt sich bei Updates, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung stellt um freiwillige Updates, auf die der Lizenznehmer keinen Anspruch hat. Der Lizenznehmer kann solche Updates nach eigenem Wunsch im gleichen Umfang wie den Vertragsgegenstand nutzen.
Sofern der Lizenzgeber im Rahmen der Fort- und Weiterentwicklung des Vertragsgegenstandes eine neue Version des Vertragsgegenstandes entwickelt und diese neue Version unter der neuen Versionsbezeichnung mit einer gegenüber dieser Version höheren ersten Ziffer der Versionsnummerierung am Markt anbietet, handelt es sich nicht um ein Update sondern um einen anderen Vertragsgegenstand. er Lizenznehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm eine solche neue Version zur Verfügung gestellt wird. Er kann eine solche neue Version selbstverständlich gesondert erwerben.

§12 Haftung des Lizenzgebers
Im Falle der Haftung des Lizenzgebers gilt Folgendes:

(1) Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Lizenzgeber oder einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruht, haftet der Lizenzgeber auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Soweit unter Ziff. 1. nichts anderes bestimmt ist und soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt, ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
(3) Soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, ist die Haftung des Lizenzgebers auf die
vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(4) Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen nach den Ziffern 2 und 3 gelten nicht nur für vertragliche, sondern auch für andere Ansprüche. Sie gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
(5) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter den Ziffern 2 und 3 gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gemäß 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht, soweit der Lizenzgeber eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes oder einen Leistungserfolg oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und der Garantiefall eingetreten ist oder das Beschaffungsrisiko sich realisiert hat.
(6) Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft den Lizenzgeber nur, wenn er das Beschaffungsrisiko ausdrücklich und schriftlich übernommen hat.
(7) Soweit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

§13 Schutzrechte Dritter
(1) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. Der Lizenzgeber entscheidet über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen.

§14 Hinweis und Verpflichtung des Lizenznehmers
(1) Mit dem Vertragsgegenstand werden Web-Seiten bearbeitet. Für den Inhalt der bearbeiteten Webseiten übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Verantwortung oder Haftung. Es ist ihm nicht möglich den Inhalt zu kontrollieren und dafür Verantwortung zu übernehmen. Der Lizenzgeber wird keinerlei Inhalte veröffentlichen, die gesetzeswidrig sind.

 

§15 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich (E-Mail/ Fax / Post) abgeschlossen oder schriftlich vom Verein (Lizenzgeber) und dem Lizenzgeber bestätigt wurden. Weitere Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Die Domain (Internetadresse) des Lizenzgebers wird durch den Lizenznehmer treuhänderisch für den Zeitraum der Vertragsbeziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer verwaltet.
(3) Eine Aufrechnung gegen Leistungen nach diesem Vertrag kann der Lizenznehmer nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Lizenzgeber erklären.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die nach ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(5) Eine Nutzung des Vertragsgegenstandes ist dem Lizenznehmer erst dann erlaubt, wenn eine vom Lizenznehmer unterzeichnete Fassung dieser Vereinbarung in der in diesem §9 vorgesehenen Form an den Lizenzgeber übermittelt wird.
(6) Alle aufgeführten Preise verstehen sich in EURO (€) zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, derzeit zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Chemnitz, 1. Mai 2019